Die Minijob-Zentrale
Wollen Sie sich etwas dazuverdienen, sollten Sie dies Ihrem Geschäftsherren mitteilen. Unterbinden kann der Dienstvorgesetzte Ihnen den Zweitjob alleinig nur, wenn Sie bei dem Wettbewerbern anheuern oder falls sich die Teilzeitstelle keineswegs mit dem Hauptberuf in Einklang findet – Sie beispielsweise pausenlos matt sind, weil Sie bis spät in die Nacht buckeln.
Wer jeden Monat gleichmäßig bis zu 400 EUR verdient, ist ein geringfügig Beschäftigter und bezieht in der Regel brutto für netto ausgezahlt. Obendrein die Person, die einen sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf hat, kann mit Hilfe von einer geringfügigen Beschäftigung sein Lohn steigern. Gewichtig ist, dass Sie vom Unternehmer bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Nur so gewinnen Sie Rentenansprüche, und Sie haben Anspruch auf Ferien und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.Juristisch gesehen benötigt man keinen Vertrag. Aber Ihr Arbeitgeber muss dienötigen Arbeitsbedingungen (Verdienst, Arbeitszeit, Ferien, etc.) schwarz auf weiß erfassen und dem Minijobber aushändigen. Extra-Vorschlag: Einen Mustervertrag für Minijobs in Privathaushalten gibt es im hier, hier oder hier im Netz.
Weniger ist mehr
Achtung: Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden vonseiten der Minijob-Zentrale zum regulären monatlichen Verdienst dazugerechnet. Welche Personen in Folge dessen dann knapp über der 400-Euro-Begrenzung kommt, mag im Voraus schriftlich auf das Urlaubs- und/oder Weihnachtsremuneration verzichten und bleibt so abgabenfrei.
Besitzen Sie Lohnsteuerklasse I, II, III oder IV, wird bis 400 Euro Monatslohn keine Lohnsteuer erhoben. Anders bei den Lohnsteuerklassen V und VI. An diesem Punkt zahlt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer in Höhe von zwei Prozent – und die kann der Geschäftsführer auf den Teilzeitbeschäftigten weitergeben. Daher ist im Vorstellungsgespräch zu überprüfen, welche Person für die Abgabe löhnt.
Das gilt für Kurzarbeiter und für Arbeitssuchende
Wer als Kurzarbeiter einen Zweitjob auf sich nehmen will, sollte sich vom Lohnbüro des Leiter ausrechnen lassen, ob sich das Unternehmen überhaupt lohnt. Grund: Dieser Zuverdienst kann von der Agentur für Arbeit auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden. Doch auch als Arbeitssuchende dürfen Sie einen Minijob betreiben. Wichtig: Bei ALG-I-Bezug muss die Wochenarbeitszeit unter 15 Stunden liegen, der Monatsverdienst max. 165 EUR betragen. Bei ALG-II-Bezug sind bis zu 100 Euro Nebenverdienst abgabenfrei – und zwar ungeachtet von der wöchentlichen Arbeitszeit.
An dieser Stelle gibt’s Arbeit
Die enormste Nachfrage an Teilzeitstellen besteht im Übrigen im Einzelhandel, in der Gastronomie, in der Alten- und Krankenpflege wie auch in Privathaushalten. Teilzeitstellen finden Sie z. B. im Bereich arbeitsagentur.de. Freie Stellen werden aber auch gerne anhand Aushängen in Schaufenstern bzw. in hiesigen Zeitschriften präsentiert. Antworten Sie auf keinen Fall alleinig auf Stellenanzeigen in Zeitschriften, sondern werden Sie eigenhändig aktiv. Fragen Sie z. B. in Boutiquen, Lokalen oder Videotheken nach, ob dort ein Nebenjob frei ist. Dies steigert Ihre Erfolge.Hände weg von Arbeitsangeboten, für die Sie am Anfang einmal eine teure Bildungsmaßnahme besuchen oder ein spezielles PC-Programm einkaufen müssen. Von dem tollen Job ist nachkommend keine Sprache mehr.
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